Was tun im Trauerfall

Verstirbt ein lieber Angehöriger Zuhause, benachrichtigen Sie bitte den nächsten erreichbaren Arzt oder den Notarzt. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt, bitte halten Sie hierfür den Personalausweis des Verstorbenen bereit.

Verstirbt ein lieber Angehöriger im Krankenhaus oder im Pflegeheim veranlasst das dortige Personal die Ausstellung der Todesbescheinigung.

Für die Betreuung der Beiseitzung kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer:   039298 / 3384


Folgende Dokumente werden benötigt

Gern übernehmen wir für Sie alle Behördengänge.

Hierfür benötigen wir die  folgendenden Unterlagen im Orignal:

– Versicherungspolicen und Vorsorgeunterlagen (sofern vorhanden)

Ledige:

- Geburtsurkunde
- Personalausweis
- Chipkarte der Krankenkasse
- Rentenbescheid (sofern vorhanden)
Verheiratete:

- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Personalausweis
- Chipkarte der Krankenkasse
- Rentenbescheid (sofern vorhanden)
Geschiedene:

- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Personalausweis
- Chipkarte der Krankenkasse
- Rentenbescheid (sofern vorhanden)
Verwitwete:

- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde
- Personalausweis
- Chipkarte der Krankenkasse
- Rentenbescheid (sofern vorhanden)



Sollten Urkunden nicht aufzufinden sein, kümmern wir uns gern für Sie um die Neubeschaffung.